Die Neue Arbeit bietet die Möglichkeit, die von Gerichten auferlegten Arbeitsstunden im Rahmen von “Arbeit statt Strafe” in gemeinnützigen Projekten im Stuttgarter Stadtgebiet abzuleisten. Besonders bei jungen Menschen unter 25 Jahren wirkt sich die Ableistung gemeinnütziger Arbeit positiv aus:
- Beschäftigung und Heranführung an Arbeitstätigkeit
- Trainieren und Einüben von Arbeitstugenden
- Erprobung von Durchhaltevermögen
- Hilfe zur Berufsorientierung
In der Regel erfolgt die Zuweisung durch:
- Jugendgerichtshilfe
- Bewährungshilfe/-vereine
- Gerichte
Nach Absprache mit dem JobCenter besteht für ALG-II Bezieher und ALG-II Bezieherinnen mit einer Zuweisung die Möglichkeit, diese gemeinnützige Arbeit parallel zum Hinzuverdienst abzuleisten.
Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH Gottfried-Keller-Straße 18c 70435 Stuttgart Ansprechpartner: |
Sprech-/Programmzeiten: Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 8:30 – 16:00 Uhr |
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Anfahrt: Mit der U15 bis zur Haltestelle Zahn-Nopper-Straße oder Salzwiesenstraße. Mit den S-Bahn Linien S4-S6 von Stuttgart Hauptbahnhof bis zum Bahnhof-Zuffenhausen. Mit der Buslinie 52 von Bad Cannstatt bis Marconistraße. Mit dem PKW über die B10 oder B27 Abfahrt Stuttgart-Zuffenhausen. |